Inhalt Leistungen Forschungsorte Verwaltungsbezirke Auftragsabwicklung Kontakt Links
ErbenermittlungHistorische Forschungen Transkriptionen/Übersetzungen

Familienforschung beginnt mit dem Sammeln und Aufzeichnen von Namen und Daten unserer Vorfahren, die man auf deren Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden findet, Generation für Generation und dies soweit aufsteigend als möglich. Bei einer kompletten Ahnentafel zählt die zehnte Generation bereits 1022 Vorfahren! Bei der absteigenden Familienforschung wählt man ein Paar aus einer beliebigen Generation und ermittelt alle dessen Nachkommen bis zur Gegenwart. Beginnt man mit einem Paar der zehnten Generation, so kann diese wiedergefundene Großfamilie bereits aus einigen Tausend Mitgliedern bestehen.

familienforschungen

Wir suchen für Sie alle benötigten Dokumente,
damit Ihre

Ahnen- und Nachfahrentafeln


wachsen und gedeihen können und helfen Ihnen dabei, eine


"cousinade" ( Familientreffen )

mit all Ihren neu entdeckten Verwandten zu organisieren.

Familie Hocker

erben- und personensuche

Wir ermitteln für Sie Ihre rechtlichen Nachfolger, sowie Verwandte und Freunde, die Sie aus den Augen verloren haben.
zum Seitenanfang

historische forschungen


Wir suchen für Sie in Archiven und Bibliotheken alle Akten und Dokumente für Ihre

Familiengeschichtsbücher und Biografien
Zivilstandsurkunden, Kirchenbucheinträge, Steuerlisten, Privatverträge, Kaufverträge, Eheverträge, Schenkungen, Testamente, Inventarlisten, Lehrverträge, Militärakten, Gerichtsakten, Zeitungsartikel, etc.

und liefern Ihnen Fotos von Grabsteinen, Häusern und Arbeitsstätten Ihrer Vorfahren.


Wir schreiben

Haus- und Hofchroniken
Daraus können Sie das Baujahr, die Reihenfolge der Besitzer und Bewohner, deren tägliches Leben, Pläne, bauliche Veränderungen und die Einrichtung der jeweiligen Epoche kennenlernen.

Ist Ihr Anwesen außerdem von historischem Interesse, können wir für Sie bei der "Fondation du Patrimoine" einen Antrag auf Denkmalschutz stellen, damit Sie bei wichtigen Renovierungsarbeiten (Dach, Fassade, Fenster, etc.) von den möglichen staatlichen Subventionen profitieren können.

Saint-Remy , 79

Folgende Gebäude kommen dabei in Betracht:

  • Nicht bewohnbare ländliche Bauten
    wie Mühlen, Steinöfen, Taubenschläge, Scheunen, etc.


  • Ländliche Wohngebäude,
    die für die Gegend charakteristisch sind
Es wird vorausgesetzt, dass diese Bauten entweder von einer öffentlichen Straße aus zu sehen sind oder einen Zugang haben, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, ihr Äußeres zu bewundern.

zum Seitenanfang


transkriptionen/übersetzungen

aller Dokumente (Englisch und Französisch).

Maître Bouyer-21.6.1693


zur Seite "Willkommen"